Im Zuge von Restrukturierungsprozessen müssen innerhalb kurzer Zeit oftmals schwierige, unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Sollte die Sanierung nachträglich scheitern, kann es aufgrund unterschiedlicher Interessen der einzelnen Beteiligten (Geschäftsführung, Gesellschafter, Gläubiger, Insolvenzverwalter) zu komplexen Sach- und Rechtsfragen kommen.
Sowohl in der Phase außergerichtlicher Verhandlungen als auch im Rahmen von Gerichtsprozessen bedarf es mitunter einer sachverständigen Einschätzung, um das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Ansprüchen zuverlässig beurteilen zu können.
Fundierte und nachvollziehbare Gutachten können dabei helfen, kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden bzw. den Prozessstandpunkt im Rahmen der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung zu untermauern.
REX ERSTELLT GUTACHTEN BETREFFEND
Zeitpunkt des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung
Berechnung von Schäden bei Insolvenzverschleppung
anfechtungsrechtliche Fragestellungen
Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Sanierungsplänen
mögliche Ansprüche der Insolvenzmasse (Identifizierung und Aufbereitung relevanter Sachverhalte)
FACHEXPERTISE
Die sowohl wirtschaftlichen als auch rechtlichen Fachkenntnisse und die jahrelange Praxiserfahrung der Experten von REX stellen vor allem bei Querschnittsmaterien – wie etwa der insolvenzrechtlichen Anfechtung und der in diesem Zusammenhang zu beurteilenden Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung – unverzichtbare Kriterien dar.
Nur durch die Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte ist eine fundierte Begutachtung von komplexen Sachverhalten möglich.
PROFESSIONELLE GUTACHTEN
Die von REX erstellten Sachverständigengutachten zeichnen sich durch folgende Punkte aus:
fundierte und umfassende Aufarbeitung des relevanten Sachverhalts
strukturierte Darstellung der für die Begutachtung maßgeblichen Ausgangslage
Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Literaturmeinungen im Rahmen der Gutachtenserstellung
nachvollziehbare Schlussfolgerungen und Ergebnisse