Ist eine außergerichtliche Restrukturierung nicht möglich, kann die Sanierung eines Unternehmens auch über ein gerichtliches Sanierungsverfahren erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein formales Verfahren, bei dem letztendlich die Insolvenzgläubiger über die Annahme des Sanierungsplans entscheiden.

Bei Sanierungsverfahren ist zwischen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu differenzieren.

Bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung behält das Unternehmen auch während des Insolvenzverfahrens großteils die Entscheidungsbefugnis über das Tagesgeschäft, muss dafür jedoch den Gläubigern einen Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 30% anbieten.

Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung verfügt der Insolvenzverwalter über weitreichendere Befugnisse. Die Mindestquote für den anzubietenden Sanierungsplan beträgt diesfalls nur 20%.

REX UNTERSTÜTZT BEI

  • Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten für ein gerichtliches Sanierungsverfahren

  • Erstellung eines Finanzplans für die Dauer des gerichtlichen Sanierungsverfahrens

  • Ermittlung der Angemessenheit bzw. Darstellung der Erfüllbarkeit des Sanierungsplans

  • Umsetzung und Controlling während des gerichtlichen Sanierungsverfahrens

FACHEXPERTISE

Für den positiven Abschluss eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ist eine professionelle Vorbereitung sowie intensive Begleitung erforderlich. Dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern müssen die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit sowie die rechtliche Umsetzbarkeit des Unternehmensfortbetriebs und des Sanierungsplans dargelegt werden können.

Die Experten von REX verfügen genau über diese interdisziplinäre Fachkompetenz und begleiten Unternehmen daher erfolgreich während des gesamten Sanierungsverfahrens. Aufgrund ihrer eigenen Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind sie auch mit den konkreten Abläufen des Sanierungsverfahrens bestens vertraut und können allfällige, neu auftretende Herausforderungen bereits frühzeitig erkennen und entsprechend darauf reagieren.

MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN

Im Zusammenhang mit gerichtlichen Sanierungsverfahren entwickelt REX individuelle Lösungen, welche durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind:

  • detaillierte Vorbereitung des Sanierungsverfahrens als Ausgangsbasis für einen erfolgreichen Restrukturierungsprozess

  • professionelle Betreuung während des Sanierungsverfahrens zur Sicherstellung eines effizienten Verfahrensablaufs

  • Unterstützung bei während des Sanierungsverfahrens zu treffenden Entscheidungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und rechtlichen Umsetzbarkeit

  • transparente Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen für die Organe des Insolvenzverfahrens